Wir in der Diakonie:
Innerhalb der Diakonie Mitteldeutschland sind im Verband der Diakonischen Dienstgeber in Mitteldeutschland insgesamt 273 diakonische Träger mit mehr als 1.700 Einrichtungen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie Teilen Brandenburgs und Sachsens organisiert. Mit rund 30.000 Mitarbeitenden zählen wir zu den größten Arbeitgebern in der Region.
Es ist unsere Kernaufgabe, gemeinsam mit den Dienstnehmern im sogenannten Dritten Weg die Arbeitsbedingungen in der Diakonie Mitteldeutschland zu gestalten. Unsere Dienstgemeinschaft ist wesentliches Merkmal diakonischer Arbeit.
Der Verband ist Ansprechpartner für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und die Evangelische Landeskirche Anhalts. Er nimmt Stellung zu arbeitsrechtlichen Kirchengesetzen, soweit sie in diakonischen Einrichtungen gelten. Der Dienstgeberverband berät und wirkt an der Gestaltung dieser kirchlichen Gesetze aktiv mit. Unser gemeinsames Ziel ist der Dienst am Menschen – in allen vorhandenen und neuen Hilfefeldern von der Kinderbetreuung bis hin zur Pflege von Alten und Kranken.
Unsere Wurzeln: Tradition und Transformation
Die Diakonie in ihrer heutigen Gestalt entstand schrittweise in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ihr Auftrag aber geht direkt zurück auf die Botschaft der Bibel und das Wirken der ersten christlichen Gemeinden. Das Handeln in praktischer Nächstenliebe wurde vielfach zur Vorlage für eine sozialstaatliche Gesetzgebung, wie sie in Deutschland in den letzten 150 Jahren etabliert wurde. Die Diakonie, die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen, ist in allen Handlungsfeldern der Hilfe und Begleitung für Menschen präsent. Sie hat mit ihrer Tradition und ihren Innovationen enorme Prägekraft entwickelt.
Unser diakonisches Handeln wird von vielen Menschen als ein wesentliches Kriterium für die Glaubwürdigkeit der Kirche angesehen. Damit stehen wir in besonderer Verantwortung gegenüber den Menschen und Kirche.
Die in unserem Verband organisierten diakonischen Einrichtungen schütten grundsätzlich keine Gewinne an private Eigentümer aus. Sofern es Gewinne gibt, müssen diese zeitnah für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Dies wird von den Finanzämtern regelmäßig überprüft.