Unmittelbare Beteiligung und Konsensfindung:
Arbeitsverhältnisse gemeinsam gestalten

In Deutschland bestehen unterschiedliche, gesetzlich verankerte Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse und deren Entlohnung zu regeln. Es werden drei Wege unterschieden:

  • Der sogenannte Erste Weg bezeichnet die einseitige Festlegung der Beschäftigungsbedingungen durch den Arbeitgeber, beispielsweise bei der Beamtenbesoldung.
  • Der sogenannte Zweite Weg beschreibt das Modell des Tarifvertrags, bei dem zwei selbständige und voneinander unabhängige Tarifparteien (Arbeitnehmer und Arbeitsgeber) einen Tarifvertrag abschließen. Dieser Weg hat Leitbildcharakter in der Privatwirtschaft, in der Eigentümerinteressen und Mitarbeiterinteressen teilweise in Arbeitskämpfen ausgetragen werden.
  • Den sogenannten Dritten Weg kennzeichnet dagegen die konsensuale Ausgestaltung von Arbeitsrecht in Kirche, Diakonie und Caritas. Hier sind Dienstnehmer und Dienstgeber verbunden in der Erfüllung eines gemeinsamen Auftrages, der im christlichen Glauben begründet ist.

Der Dritte Weg: Aus christlicher Überzeugung

Beteiligung und Engagement der Mitarbeitenden sind in der Diakonie grundlegend. Der Einsatz für den Nächsten verbindet praktische Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in einer Dienstgemeinschaft. Das kirchliche Arbeitsrecht trägt diesem gemeinsamen Anliegen Rechnung. . Kirche und Diakonie setzten auf den Dritten Weg als modernen Weg der Sozialpartnerschaft. Denn dieser bedeutet Konsens statt Arbeitskampf, Ausgleich statt Machtdemonstration.

Zentrale Austauschplattform: Die Arbeitsrechtliche Kommission

In einer „Arbeitsrechtlichen Kommission“ (ARK), die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber besetzt ist, werden für beide Seiten akzeptable Lösungen erarbeitet. Nach dem Grundgedanken der diakonischen Dienstgemeinschaft, ist die Suche nach Konsens in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Partnerschaft und Kooperation geprägt und nicht von Konfrontation. Verbleibende Sachkonflikte können im Streitfall durch eine neutrale und verbindliche Schlichtung geklärt werden.

Das gewählte Gremium besteht aus jeweils fünf Vertretern von Dienstnehmern und Dienstgebern diakonischer Sozialeinrichtungen sowie Stellvertretern. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern. Vorsitzender der ARK der Diakonie Mitteldeutschland ist gegenwärtig Timo Kucharicky.

Weitere vertiefende Informationen zum Dritten Weg von unserem Partnerverband V3D: